Argumente für Windenergieanlagen auf dem Hundsrücken beim Schauinsland- gute Windhöffigkeit gemäß Windatlas des Landes Baden-Württemberg
- Pachteinnahmen
- Gewerbesteuereinnahmen
aber:- Windhöffigkeit
Gemäß den Daten der Messstation des Umweltbundesamtes auf dem Schauinsland ergibt sich in 40 m Höhe über 1205 m eine mittlere Windgeschwindigkeit von 4,13 m/s über neun Jahre betrachtet. Hochgerechnet auf 140 m Nabenhöhe ergibt sich daraus ein Wert von 4,99 m/s. - Ertrag
Um die Energieerzeugung einer Windenergieanlage beurteilen zu können, ist zu berücksichtigen, wie oft der Wind mit welcher Geschwindigkeit weht. Gelegentliche Orkane bei ansonsten sehr flauen Wind mögen zwar einen brauchbaren Mittelwert geben. Eine solche Lage ist aber technisch uninteressant, da der flaue Wind keine Ertrag liefert und bei Orkanen abgeschaltet werden muss. - Kosten
Die Kosten setzen sich aus Aufbaukosten, Unterhaltskosten, Rückbaukosten, Entsorgungskosten zusammen. Eine alleinige Betrachtung möglicher Betriebsergebnisse ist unzureichend. Z.B. ist die Entsorgung der Flügel noch völlig ungeklärt, da für derartige Materialien noch keine industriellen Verfahren bekannt sind. (Vergleiche Kernenergie)
und:
- Recht
Der Eingemeindungsvertrag zwischen Oberried und der ehemals selbständigen Gemeinde Hofsgrund verbietet wesentliche bauliche Veränderungen in Hofsgrund. Die Einrichtung eines Industriegebietes ist aber eine solche.
und die Nebenwirkungen:
- Naturschutz
Die geplanten Standorte befinden sich in einem Gebiet mit der höchsten Überlagerung verschiedenster Schutzgebiete: Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Fauna-Flora-Habitate, Vogelschutzgebiete. - Fauna
Neben dem Schutz orstansässiger Tiere wie Milan, Auerhuhn, usw. sind auch die Flugrouten von Zugvögeln zu beachten, die durch diese Gebiet führen. - Flora
Bisher haben sich ortsansässige Landwirte um den Schutz der Pflanzenwelt verdient gemacht. - Wasserschutz
Ausgewiesene Wasserschutzgebiete sind ebenfalls vorhanden. - Landschaftsgestaltung
Auch wenn Schönheit oft als Geschmackssache betrachtet wird, gibt es doch Kriterien, wann eine Landschaft üblicherweise als schön betrachtet wird. - Schauinsland - Bodenmechanik
Bergwerk, Barbarastollen -> Kulturgüter: "In diesem Fall gehe ich davon aus, dass der Bergungsort durch die Errichtung der beiden Windmühlen nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Die Entfernung zum Aufstellort der Mühlen ist meiner Meinung nach ausreichend groß." Dr. B. Preuss, Beauftragter für Kulturgutschutz nach der Haager Konvention, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bonn. - Mikroklima
Die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf das lokale Klima sind Forschungsgegenstand. - Landwirtschaft
Über negative Auswirkungen im Bereich der Tierhaltung wird mehrfach berichtet. - Menschenschutz
Negative gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen werden beobachtet. Ob diese psychosomatisch sind oder auf andere Gründe rückführbar sind, ist Gegenstand der Forschung. Weitere Stichworte sind Infraschall, Schlagschatten, Befeuerung wegen Luftverkehr (Lichtimmissionen) und Eiswurf. - Wohnumwelt
Vornehmlich aufgrund der Störung des Landschaftsbildes und der möglichen gesundheitlichen Auswirkungen reduziert sich die Qualität des Wohnumfeldes, was sich in sinkenden Immobilienwerten und Wegzug darstellt. - sozialer Frieden
Durch die Auseinandersetzungen um Industriegebiete mit Windenergieanlagen wird der soziale Frieden in Gemeinden nachhaltig gestört. - lokale Wirtschaft
Nicht nur wegen der Verschlechterung des Wohnumfeldes sind konkrete Verschlechterungen im lokalen wirtschaftlichen Bereich beobachtbar, die durch die Einnahmen aus Windenergieanlagen nicht aufgefangen werden können, da diese Einnahmen einem Bürger, dessen Gesundheit beeinträchtigt wird, nicht zukommen. - Tourismus
Viele Daten sprechen für einen Rückgang des Tourismus in betroffenen Gemeinden. Z.B die Nutzung von Ferienwohnungen nimmt ab. - Einzelhandel
Ob der sehr geringe vorhandene Einzelhandel in Hofsgrund die Folgen der Einrichtung von Windenergieanlagen auf dem Schauinsland überleben könnte, muss bezweifelt werden. - Gemeinde
Wenn die Gemeinde als Eigentümer und Betreiber auftritt, obliegen ihr alle wirtschaftlichen Risiken bis zum endgültigen Rückbau. Sollten sich die WEA als nicht wirtschaftlich erweisen muss die Gemeinde weitere Kosten tragen und die Bürger dürften höhere Gebühren erwarten.